Presse Anfahrt Kontakt
Startseite > Unsere Angebote > Beratung > Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen

Bedingungen zur Teilnahme an einem Beratungsprodukt von umwelt service salzburg

Mit der Akzeptanz der vorliegenden Teilnahmebedingungen hat sich die Institution (Betrieb, Gemeinde, Schule etc.) entschieden, ein Beratungsprodukt von umwelt service salzburg, welches zum Teil vom Lebensministerium durch die Umweltförderungen Inland (UFI) gefördert wird, in Anspruch zu nehmen und ein Dienstleistungsangebot anzunehmen.

Die Akzeptanz der Bedingungen stellt die Grundlage für die Inanspruchnahme einer Beratungsdienstleistung unterstützt von umwelt service salzburg dar.

Die Institution erkennt die Teilnahmebedingungen von umwelt service salzburg an, was insbesondere die Abrechnung, Evaluierungsmöglichkeiten und dergleichen betrifft.

Ich bestätige

  • mit dem von umwelt service salzburg zur Verfügung gestellten Berater einverstanden zu sein.
  • ein Wunschberater ist möglich, muss aber im Beraterpool von umwelt service salzburg geführt und für das gewünschte Beratungsprodukt freigeschalten sein.
  • für die Richtigkeit der im Zuge der Beratungsdienstleistung genannten bzw. zusammengestellten Informationen Gewähr zu leisten.
  • die pro Beratungsprodukt definierte Kostenbeteiligung zu kennen, anzuerkennen und mit der Ausweisung der jeweiligen Kostenanteile auf der Rechnung einverstanden zu sein.
  • das Einverständnis, dass keine Ausfallshaftungen durch umwelt service salzburg bzw. dem Land Salzburg als Träger von umwelt service salzburg übernommen werden und umwelt service salzburg hinsichtlich Ansprüchen, die im Zusammenhang mit der Beratungsdienstleistung von Dritten an umwelt service salzburg gestellt werden, schad- und klaglos zu halten und volle Genugtuung zu leisten.
  • die fachlichen und inhaltlichen Zielsetzungen zum in Anspruch genommen Beratungsschwerpunkt anzuerkennen.
  • aktiv an der Erreichung der Zielsetzungen mitzuarbeiten (Benennung einer kompetente Auskunftsperson mit entsprechenden zeitlichen Ressourcen, Bereitstellung notwendiger Daten etc.).
  • die Berechtigung für umwelt service salzburg zur Aufnahme meiner Daten in eine EDV-gestützte Datenbank.
  • im Zuge der Evaluierung der Beratungsschwerpunkte und der Berater umwelt service salzburg die Möglichkeit zu geben, festzustellen, inwieweit die Beratung den im Leistungsverzeichnis des Beratervertrages festgelegten Zielsetzungen entsprochen hat bzw. die im Zuge der Beratung definierten Maßnahmenvorschläge umgesetzt wurden und welche Wirkungen erreicht werden konnten.
  • umwelt service salzburg die Erlaubnis zu erteilen, die Ergebnisse der Beratungsdienstleistung unter Wahrung des Datenschutzes in aggregierter Form veröffentlichen zu können.
  • Änderungen der Firmeninhabung, im Konzessionsumfang, in der Gewerbeberechtigung, einer allfälligen Autorisierung und dgl., die während einer Beratungsdienstleistung auftreten, umwelt service salzburg unverzüglich schriftlich bekannt zu geben und allfällige Konsequenzen daraus mit umwelt service salzburg einvernehmlich festzulegen.
  • Umstände, die eine Erfüllung der Beratungsdienstleistung in Frage stellen oder eine Ausweitung der Beratungsdienstleistung erforderlich machen können unverzüglich umwelt service salzburg (schriftlich) bekanntzugeben und mögliche Konsequenzen daraus mit umwelt service salzburg einvernehmlich festzulegen (Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit, Vergütung).
  • das Einverständnis, dass umwelt service salzburg vom Angebot einer Beratungsdienstleistung zurücktreten kann, wenn die Institution mit Verpflichtungen im Gesamten oder in Teilen in Verzug gerät bzw. nicht nachkommt oder durch den Auftritt der Institution bei Beratungen bzw. nach Außen der Ruf von umwelt service salzburg geschädigt wird.
  • dass in den letzten 3 Jahren die an mein Unternehmen als De-minimis-Beihilfen ausgezahlten Förderungen geringer als die zulässige Höchstgrenze gemäß Verordnung (EG) Nr.1998/2006 bzw. Verordnung (EG) Nr. 1535/2007 (Agrarerzeugnissektor) sind und dass die Fördergrenze auch inklusive der Förderung für die Beratung durch umwelt service salzburg nicht überschritten wird

Ich nehme zur Kenntnis, dass die Beratungsförderung der De-minimis Regelung unterliegt.

De-minimis Regelung:

Förderung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 der Kommission vom 15.12.2006 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag, ABl. L379/2006. Die Förderungsgewährung wird zugunsten eines Unternehmens bis zum Betrag von € 200.000,- innerhalb von drei Jahren nicht als wettbewerbsverzerrende staatliche Beihilfe angesehen und unterliegt damit auch nicht der Anmeldungspflicht gemäß EG-Vertrag. Für ein Unternehmen, das im Bereich des Straßentransportsektors tätig ist, bis zu einem Betrag von € 100.000,-. Die Bereiche Fischerei und Aquakultur sind von der Anwendung ausgenommen. Für den Bereich Landwirtschaft gelten die Regeln des Agrarbeihilfen-de-minimis Verordnung (EG) Nr. 1535/2007 der Kommission vom 20. Dezember 2007 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf De-minimis-Beihilfen im Agragerzeugnissektor, ABL.337/2007.

Erklärung:

Ich bin im Sinne des § 8 des Datenschutzgesetzes 2000, BGBl I Nr 165/1999, in der geltenden Fassung, einverstanden, dass mein Name und meine Anschrift sowie der Verwendungs­zweck und die Höhe des Förderungsbeitrages im Subventionsbericht des Amtes der Salzburger Landesregierung veröffentlicht werden.

Ansprechpartner

Ansprechpartner für die Institution ist

  • seitens umwelt service salzburg der jeweilige Leiter und
  • in weiterer Folge der Leiter der Abteilung 16 Umweltschutz ( Amt der Salzburger Landesregierung) oder ein von dieser Institution namhaft gemachter Vertreter.

Sofern in den konkreten Beratungsverträgen mit dem Berater keine abweichenden Regelungen getroffen werden und nicht zwingende anderslautende Regelungen entgegenstehen, kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung. Für allfällige Rechtsstreitigkeiten wird als Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht in der Stadt Salzburg vereinbart.


Logo Umwelt Land SalzburgLogo Wirtschaftskammer SalzburgLogo LebensministeriumLogo Salzburg AG