Zertifizierte Regionen bilden den umfassenden Rahmen für bereits zertifizierte Betriebe und Angebote: Eine gute Basis für weitere Vernetzungen mit nachhaltig engagierten Unternehmen.
Destinationen sind nicht nur der Hauptgrund für eine Urlaubsentscheidung, sie prägen auch das Erlebnis und den Erholungswert entscheidend mit. Eine nachhaltige Gestaltung der Destinationen ist aber auch ganz wichtig für die Menschen, die dort arbeiten und leben. Hier setzt das "Österreichische Umweltzeichen Tourismusdestinationen" mit seinem branchenübergreifenden, vernetzten Ansatz an. Ziel ist es, die vielen nachhaltig aktiven Unternehmen und Organisationen in den Destinationen ins Boot zu holen und gemeinsam die Destination positiv weiterzuentwickeln.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Unterstützung durch kompetente Berater - von der ersten Analyse bis zur Zertifizierung
- Unterstützung bei der Erarbeitung von Maßnahmen zur Erreichung des Umweltzeichens
- Aufbereitung der erforderlichen Einreichunterlagen
- konkrete Vorschläge zu weiteren Umweltmaßnahmen und Überblick zu passenden Förderungen
Maximale Förderung: Bis zu 80 geförderte Stunden
Nettobetrag: 100,00 Euro / Stunde
Fördersatz 50% - max. 4.000,00 Euro: 50,00 Euro / Stunde
Die Beratungsförderung wird nach geprüftem Abschluss vom Beraterhonorar abgezogen.
In der umfassenden neutralen Beratung werden unter anderem folgende Punkte behandelt:
- IST-Analyse der Tourismusdestination/Region in Bezug auf die Anforderungen des Umweltzeichens
- Begleitende Unterstützung beim Prozessaufbau und der Umsetzung der Anforderungen, z.B.: Unterstützung bei (Daten-) Erhebungen, Erstellung von Dokumenten, Einbeziehung von Stakeholdern (z.B. Hotels, Tourismusbetriebe, Schiverleih etc.), Formulierung der generellen Zielsetzung der Tourismusdestination
- Hilfestellung beim Erarbeiten der im Umweltzeichen definierten Muss- und Soll-Kriterien in Zusammenarbeit der relevanten Stakeholder
- Weiterführende, umweltrelevante Verbesserungsvorschläge und Optimierungspotenziale sowie Unterstützung bei der Erstellung von Kennzahlen
- Ausarbeitung erforderlicher Einreichunterlagen für das Umweltzeichen
Voraussetzung der Beratung
Anmeldung zur geförderten Beratung kann erst erfolgen, wenn alle inkludierten Gemeinden ihr politisches Bekenntnis zur unterstützenden Teilnahme gegeben haben.
Nicht gefördert werden:
- Zertifizierung und Prüfung
- Tätigkeiten der Projektumsetzungsbegleitung wie Angebotseinholung und -evaluierung, Ausschreibungs-Checks etc.
- Allfällige Steuern
- Allfällige Fahrtkosten
Sie haben noch Fragen?
Unser Team beantwortet sie gerne
unter +43 662 8888-438 oder info@umweltservicesalzburg.at
Entwicklung zum Österreichischen Umweltzeichen Tourismusdestinationen
Mit dem Österreichischen Umweltzeichen für Tourismus-, Gastronomie- und Kulturbetriebe (UZ 200) wurde bereits vor mehr als einem Vierteljahrhundert (1996) ein sehr erfolgreiches Gütesiegel geschaffen, welches engagierten Unternehmen ermöglicht, ihr umweltbewusstes Management und soziales Handeln nach außen sichtbar zu deklarieren.
Das Österreichische Umweltzeichen für Reiseangebote (UZ 72) bietet seit 2008 Reiseveranstaltern die Möglichkeit besonders nachhaltige Reiseangebote mit dem Umweltzeichen zu zertifizieren. Wesentliche Bausteine für die Zertifizierung eines buchbaren Reiseangebotes sind eine klimafreundliche An- und Abreise, die Einhaltung von Nachhaltigkeitskriterien bei den Unterkünften sowie die Integration von klima- bzw. umweltfreundlichen Aktivitäten während des Aufenthaltes.
Schließlich wurde Anfang 2022 die Umweltzeichen-Richtlinie UZ 82 für Tourismusdestinationen veröffentlicht und dadurch ein wesentliches Glied in der Zertifizierungskette touristischer Angebote geschlossen.
Bei der Erstellung der Richtlinie wurden vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) in einem umfassenden Diskussionsprozess Expert:innen der Tourismusbranche sowie rund 20 Pilotdestinationen eingebunden, um hier basierend auf dem Europäischen Tourismus Indikatoren System (ETIS) und den international anerkannten Kriterien des Global Sustainable Tourism Council (GSTC) möglichst praxisnahe Anforderungen gemeinsam mit den direkt betroffenen Destinationen zu entwickeln.
Antworten auf Fragen zum Beratungsablauf finden Sie in der 'Erklärung zum Beratungsablauf'.
Richtlinien UZ 82 Tourismusdestinationen
BMK: Nachhaltige Tourismusdestinationen