Unterliegt mein Unternehmen dem EEffG?
Um selbst zu beurteilen, ob es sich bei ihrem Unternehmen um einen Großbetrieb lt. EEffG handelt, beantworten Sie sich bitte diese zwei Fragen:
- Fällt mein Unternehmen unter die Begriffsbestimmung „Unternehmen“ gemäß § 37 Z 34 EEffG?
- Überschreitet mein Unternehmen, zusammengerechnet mit allen verbundenen Unternehmen gemäß § 41 EEffG, die Schwellenwerte zur Beschäftigung (mehr als 249 Mitarbeiter:innen) oder Wirtschaftsleistung (mehr als 50 Mio. Euro Umsatz und mehr als 43 Mio. Euro Bilanzsumme)?
Quellennachweis: https://www.energieeffizienzmonitoring.at/