Klare Richtlinien schützen Sie vor Überraschungen.
- Wann und wie oft kann ich eine umwelt service salzburg-Beratung in Anspruch nehmen?
Sie können jederzeit eine umwelt service salzburg-Beratung beantragen – allerdings pro Beratungsmodul jedes Jahr nur an maximal drei Unternehmensstandorten im Bundesland Salzburg. - Gibt es Ausschlusskriterien für eine geförderte umwelt service salzburg-Beratung?
Alle Unternehmen, Gemeinde und Institutionen im Bundesland Salzburg, die die Teilnahmebedingungen erfüllen und akzeptieren, können eine geförderte umwelt service salzburg-Beratung in Anspruch nehmen. - Was sind De-minimis-Förderungen und warum ist die umwelt service salzburg-Beratung eine?
De-minimis-Förderungen sind Förderungen gemäß EU-Verordnung. Sie unterliegen unter bestimmten Voraussetzungen nicht dem Anmeldeverfahren bei der Europäischen Kommission. Den maximalen Gesamtbetrag an De-minimis-Förderungen innerhalb von drei Steuerjahren finden Sie in der EU-Verordnung. Wird dieser „De-Minimis"-Schwellenwert überschritten, könnte die Förderung zurückgefordert werden. Eine Gruppe verbundener Unternehmen wird dafür als ein Unternehmen gewertet. - Kann ich eine laufende umwelt service salzburg-Beratung abbrechen?
Sie können eine laufende umwelt service salzburg-Beratung jederzeit beenden. Die bis dahin angefallenen Beratungsstunden können Ihnen allerdings von Ihrem Berater in Rechnung gestellt werden. - Kann man mehrere Beratungen gleichzeitig durchführen?
Sie können jedes Beratungsmodul kombinieren - zum selben Zeitpunkt oder über das Jahr verteilt. - Können Privatpersonen eine Beratung des umwelt service salzburg beantragen?
Das Angebot von umwelt service salzburg richtet sich ausschließlich an Unternehmen, Institutionen und Gemeinden im Bundesland Salzburg. - Kann ich eine umwelt service salzburg-Beratung als Teilprivater nutzen?
Wenn der gewerbliche Anteil über 50 Prozent, können Sie Beratungen als Teilprivater beantragen. Dafür ist eine schriftliche Bestätigung erforderlich.