09.01.20
Zusätzlicher Anreiz für Umsetzung bestimmter Prozesskälteanlagen
Der Ausstieg aus treibhausschädlichen Kältemitteln in Klima- und Kälteanlagen wird in der EU maßgeblich durch die Anforderungen der sogenannten F-Gase-Verordnung (EU-Verordnung 517/2014) bestimmt. Per 1.1.2020 treten maßgebliche Einschränkungen beim Inverkehrbringen von besonders klimaschädlichen Kältemitteln in Kraft.
Über die Vorschriften der F-Gas-Verordnung hinaus bietet die Umweltförderung im Inland (UFI) ab 1.1.2020 einen Anreiz für die Umsetzung von langfristig wirksamen, energiesparenden und emissionsarmen Lösungen bei Prozesskälteanlagen:
- Anlagen mit "natürlichen" Kältemitteln und Kältemitteln mit sehr geringen GWP (Global Warming Potential) von kleiner 150 werden mit bis zu 30 Prozent der Investitionskosten gefördert.
- Der Tausch von bestehenden Prozesskälteanlagen bzw. die energetische Optimierung bei Erreichen von bestimmten Effizienzkriterien wird bis 31.12.2021 unterstützt, wenn dabei Kältemittel mit einem GWP zwischen 150 und 750 eingesetzt werden.
- Free Cooling Systeme.
Nicht mehr gefördert werden
- Direktverdampfer-Systeme mit einem GWP größer 150 im Einzelhandel und der Gastronomie, sowie
- Neuanlagen und Kapazitätsausweitungen von bestehenden Prozesskälteanlagen mit Kältemittel mit einem GWP größer 150.
Mit diesen Änderungen soll der Anreiz zur schnelleren Erreichung der Ziele der EU-Verordnung 517/2014 über das Inverkehrbringen von fluorierten Treibhausgasen und zusätzlich die Steigerung der Energieeffizienz für bestehende Anlagen mit langen Nutzungsdauern erreicht werden.
Details Förderangebot "Klimatisieren und Kühlen": Wer, was und wie gefördert wird