01.02.25
Landesförderung für die Errichtung und Erweiterung geht in die nächste Runde!
Die Ziele der Klima- und Energiestrategie SALZBURG 2050 können nur dann erreicht werden, wenn dem effizienten Einsatz von Energie oberste Priorität eingeräumt wird und alle Formen erneuerbarer Energie in nachhaltiger Weise genutzt werden. Um diese Ziele auch zu erreichen, gewährt das Land Salzburg deshalb weiterhin eine Förderung für die Errichtung und Erweiterung von Photovoltaikanlagen für Betriebe.
Was wird gefördert?
Eine Förderung ist möglich, wenn...
- die PV-Anlage an das öffentliche Netz angeschlossen ist.
- das von der Förderung betroffene Gebäude flächenmäßig überwiegend betrieblich genutzt wird.
- sich die PV-Anlage an oder auf Gebäuden oder in Ausnahmefällen (wenn die Errichtung auf oder an Gebäuden aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht zweckmäßig ist) auf der Grundparzelle (zum Beispiel Zäune, Hänge, Böschungen, Bauwerke zur Hangsicherung, Stütz- und Futtermauern etc.) des baubewilligten Gebäudes befindet.
- die PV-Anlage eine Leistung von mindestens 5 kWp bzw. der Stromspeicher eine Bruttospeicherkapazität von mindestens 5 kWh aufweist.
- die Anlagen dem Stand der Technik entsprechen und von einem befugten Unternehmen fach- und normgerecht installiert und in Betrieb genommen wurden.
Land Salzburg - Förderung betriebliche Photovoltaik: Weitere Informationen und Richtlinie
Mit den geförderten, umfassenden Energiechecks von umwelt service salzburg erhalten Sie nicht nur Infos zu passender Dimensionierung, Einbindung ins System oder Speicher und Förderungen ihrer Photovoltaik-Anlage.
Die Energie-Beratungen für Produktions-, Dienstleistungs- und Tourismusbetriebe liefern Ihnen produktneutrale, optimal auf ihre Situation abgestimmte Maßnahmenvorschläge, um kurz-, mittel- oder langfristig Energieeffizienz und klimaneutrale Wärmeversorgung zu forcieren und Energiekosten zu reduzieren.
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