Gemeinsam günstiger Strom
Dass die Einspeisung von Strom zu den Marktentgelten künftig immer weniger lukrativ wird, darum ging es in unserem letzten Beitrag Teil 3. Batteriespeicher sind dabei nur eine der Lösungsoptionen, um die PV-Eigenstromproduktion wirtschaftlicher zu nutzen. Um Überschussstrom sinnvoll zu verwerten, eröffnet das Elektritzitätswirtschaftsgesetz (ElWG) im Bereich der sogenannten „gemeinsamen Energienutzung“ ein neues Feld.
Die sich in den letzten Jahren zunehmender Beliebtheit erfreuenden Energiegemeinschaften werden damit um noch flexiblere Alternativen erweitert. Gerade für Unternehmen schafft die gemeinsame Energienutzung attraktive Möglichkeiten sowohl im Hinblick auf die Vermarktung selbst produzierten Stroms als auch für den Strombezug und die Stromnutzung über Unternehmensstandorte hinweg.
Stromkonsumenten werden aktive Kunden
Stromkonsumenten können künftig als aktive Kunden selbst produzierten Strom miteinander teilen. Aktive Kunden sind alle Endkunden oder Endkundengruppen, die Strom alleine oder gemeinsam produzieren und dann verbrauchen, verkaufen oder speichern. Die einzigen Voraussendungen sind, dass die Stromerzeugung nicht die berufliche oder gewerbliche Haupttätigkeit darstellt und dass die Leistung der Erzeugungsanlage oder des teilnehmenden Speichers eine Leistung von 6MW nicht übersteigt. Als aktiver Kunde bietet sich die Möglichkeit über unterschiedliche Formate Strom zu teilen.
Von GEAs, BEGs, EEGs und Peer-to-Peer
Grundsätzlich ist mit den Gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen (GEA) bereits 2017 die Möglichkeit geschaffen worden, dass mehrere Konsument:innen den in einer PV-Anlage produzierten Strom innerhalb einer Liegenschaft nutzen. Dafür fallen keine Netznutzungsentgelte an und diese Option ist beispielsweise auch für Shoppingzentren eine interessante Option. Später wurden zusätzlich die Optionen der Erneuerbaren Energiegemeinschaften und der Bürgerenergiegemeinschaften etabliert. Diese erlauben die Verteilung von Strom über die Liegenschaftsgrenzen hinweg und belohnen das „Stromteilen“ zudem mit deutlichen Reduktionen der Netznutzungsentgelte. In Abhängigkeit von der Distanz und Netzstärke liegt die Reduktion zwischen 28% (innerhalb eines Umspannwerks) und 57% (wenn innerhalb eines Ortsnetztrafos). In Salzburg gibt es aktuell bereits über 1200 Energiegemeinschaften mit knapp 20.000 Teilnehmenden. Während bei Energiegemeinschaften die Gründung einer eigenen Rechtsform benötigen, wird es mit Peer-to-Peer jetzt noch leichter Strom zu teilen.
Eigenversorgung über den Standort hinweg
Mit Peer-to-Peer Verträgen wird es künftig möglich sein, selbst produzierten Strom ähnlich wie bei Energiegemeinschaften an beliebige einzelne Abnehmer zu verkaufen oder zu verschenken. Unternehmen können damit einerseits nach Abnehmern suchen, um Überschussstrom zu besseren Tarifen abzusetzen oder den Strom auch als Benefit beispielsweise an Kund:innen, Mitarbeiter:innen oder auch die Nachbarschaft weiterzugeben. Eine besonders attraktive Option bietet sich für Unternehmen mit mehreren Standorten. Diese können den an einem Standort produzierten Strom grundsätzlich österreichweit an jeden beliebigen Standort weitergeben.
Finale Regelungen erst im Oktober
Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um sich über die Möglichkeiten zu informieren, um mit Inkrafttreten der neuen Regelungen zu gemeinsamen Energienutzung am 1. Oktober 2026 gerüstet zu sein.
Die österreichische Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften bietet mit Musterverträgen und organisatorischen, technischen und rechtlichen Informationen alle Wissensgrundlagen, um als aktiver Kunde den selbst produzierten Strom künftig besser zu verwerten. Für persönliche Beratung bietet das umwelt service salzburg das mit 50% geförderte Beratungsmodul „Lastmanagement & Speicher“, mit dem sich Salzburger Unternehmen optimal auf die neue Rahmenbedingungen unter dem ElWG ausrichten können.





