Vom "Good Practice" zur verbindlichen Pflicht

Mit einer Novelle des Bundes-Energieeffizienzgesetzes (EEffG) sollen u.a. die neuen Verpflichtungen bei Energieaudits und Managementsystemen, wie sie die neuerlassene EU‑Energieeffizienzrichtlinie (EED III) verlangt, in österreichisches Recht umgesetzt werden. Damit soll bezweckt werden, dass Unternehmen ab einer bestimmten Energieintensität über die notwendigen Informationen verfügen, welche Potenziale zur nachhaltigen Senkung des Energieverbrauchs vorhanden sind. Durch die Kopplung der Verpflichtung an die Energieintensität können künftig auch KMUs von dieser Regelung betroffen sein. Für Unternehmen bedeutet das eine spürbare Verschärfung des rechtlichen Rahmens.

Energieeffizienz wird vom „Good Practice“ zunehmend zur verbindlichen Pflicht.

Was ist neu durch EED III?
Die zentrale Änderung betrifft die Schwellenwerte für Verpflichtungen. Künftig sind nicht mehr nur Großunternehmen betroffen. Maßgeblich ist der durchschnittliche jährliche Gesamtenergieverbrauch der Jahre 2022–2024, wobei alle Energiearten zusammengerechnet werden: Strom, Wärme und Mobilität (inkl. Fuhrpark und E‑Mobilität).

  • Ab ca. 2.800 MWh pro Jahr: Betriebe müssen entweder alle vier Jahre ein Energieaudit inkl. Aktionsplan durchführen oder ein anerkanntes Managementsystem (ISO 50001 oder ISO 14001/EMAS in Kombination mit einem Energieaudit) einrichten. Alternativ kann ein Energieleistungsvertrag, der die erforderlichen Elemente eines Energiemanagementsystems abdeckt, durchgeführt werden.
  • Ab ca. 23.600 MWh pro Jahr: Ein Managementsystem (bei Umweltmanagementsystem: Kombination mit Energieaudit) oder ein Energieleistungsvertrag wird verpflichtend.

Werden die Schwellenwerte überschritten, wird die Verpflichtung unabhängig von der Unternehmensgröße ausgelöst. Damit können erstmals auch viele KMUs von der Verpflichtung umfasst sein.

Welche Betriebe sind davon betroffen?
Viele Salzburger Betriebe erreichen die 2.800 MWh‑Grenze schneller als erwartet – allein durch Raumwärme, Warmwasser, Prozessenergie und Mobilität. Branchen mit hohe Energieeinsatz sind beispielsweise:

  • Tourismus: Hotels, Thermen, Gastronomie, Wellnessanlagen
  • Industrie & Handwerk: Holz‑, Metall‑, Kunststoff‑ und Lebensmittelbetriebe
  • Dienstleistung & Verkehr: insbesondere bei hohem Mobilität‑ und Fuhrparkanteil

„Die neuen Vorgaben sollen den betroffenen Betrieben ein Anstoß sein, sich systematischer mit dem eigenen Energieverbrauch zu beschäftigen und davon mittel- und langfristig von geringeren Energiekosten profitieren zu können“, erklärt Barbara Weichsel-Goby vom zuständigen Wirtschaftsministerium.

Warum jetzt aktiv werden?
Die zeitliche Dimension ist entscheidend: Erste Energieaudits sind gemäß EU-Richtlinie bis 11. Oktober 2026 vorgesehen. Mit der nationalen Umsetzung werden Audits voraussichtlich spätestens 2027 zu melden sein, Managementsysteme bis 2028.
Wer sich erst spät mit den neuen Anforderungen beschäftigt, läuft vor allem Gefahr, unter Zeitdruck handeln zu müssen. Die Vorbereitung eines Energieaudits oder eines Managementsystems erfordert zumindest einige Monate Vorlaufzeit. Wer rechtzeitig beginnt, kann sich strukturiert vorbereiten und teure Eilentscheidungen vermeiden.

Demgegenüber profitieren Betriebe, die früh aktiv werden, von klaren Vorteilen:

  • ausreichend Zeit für Planung und fundierte Entscheidungen,
  • frühzeitige Identifikation von Einsparpotenzialen und damit spürbare Reduktion der Energiekosten, oft schon mit kurzfristigen Maßnahmen,
  • Wettbewerbsvorteile, da Kunden, Partner und Lieferketten zunehmend belastbare Nachweise und Energieeinsparungen verlangen,
  • Entlastung in Zukunft, weil Systeme, Daten und Prozesse bereits etabliert sind.

„Bis zur Festlegung einer gesetzlichen Verpflichtung können Unternehmen unsere geförderten Beratungsleistungen noch in Anspruch nehmen“, verrät Alexander Rehbogen einen weiteren Vorteil für Betriebe, die sich frühzeitig vorbereiten wollen.

Was sollten Betriebe jetzt tun?
Der erste Schritt ist Klarheit über die eigenen Verbräuche gewinnen. Wird absehbar die 2.800 MWh‑Schwelle erreicht, sollte frühzeitig der passende Pfad gewählt werden: Energieaudit mit Aktionsplan, ISO 50001, ISO 14001, EMAS (jeweils in Kombination mit einem Energieaudit) oder ein Energieleistungsvertrag.

Genau hier setzt das umwelt service salzburg an: „Mit unseren geförderten Beratungen für Energie, Mobilität und Klimabilanzierung bieten wir praxisnahe Unterstützung für Salzburger Betriebe. Unsere unabhängigen Berater:innen analysieren den Ist‑Stand, bewerten die Relevanz der Verpflichtungen und leiten konkrete Maßnahmen ab. Diese Maßnahmenlisten können später für verpflichtende Aktionspläne genutzt werden. Die Förderquote senkt dabei die Kosten deutlich und macht frühes Handeln wirtschaftlich besonders attraktiv“, betont Rehbogen.

Fazit
Wer jetzt handelt, senkt Kosten, vermeidet Risiken und verschafft sich einen klaren Vorsprung. Energieeffizienz ist keine reine Pflichtübung – sie ist ein zentraler Erfolgsfaktor für Salzburger Betriebe.

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"Rechtliche Rahmen für die Energieeffizienz nach neuer EU-Energieeffizienzrichtlinie EEDIII"

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